Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARTIKEL 1 - GENERALKLAUSEL

Unsere Verkäufe unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen haben, es sei denn, die Firma PT. Media Group Asia weicht ausdrücklich und formell davon ab.

ARTIKEL 2 - BESTELLBESTÄTIGUNG

Die Bestellungen gelten erst dann als „validiert und akzeptiert“, wenn PT. Media Group Asia die folgenden Elemente erhalten hat:

Ordnungsgemäß unterzeichnetes und datiertes Angebot, das den Namen des Unterzeichners, seine Funktion und den Stempel des Unternehmens oder der Organisation enthält.
Die Zahlung des im Angebot angegebenen Betrags (Anzahlung oder vollständige Zahlung).
Grafiken, die unseren technischen Spezifikationen für die Erstellung einer Druckfreigabe entsprechen.
Die Quellen, die unseren technischen Spezifikationen entsprechen, um auf den Medien, die Gegenstand des Auftrags sind, gespeichert zu werden.
Eine Kopie der Lizenz(en), die zur Vervielfältigung des Videogramms oder der Musikwerke berechtigt, wenn der Kunde nicht Eigentümer der Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte ist.

ARTIKEL 3 - EINKLAGBARKEIT

Vorbehaltlich einer formellen und schriftlichen Ausnahmegenehmigung durch das Unternehmen PT Media Group Asia führt jede Bestellung von Rechts wegen zur Annahme unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Folglich bedeutet die Tatsache, eine Bestellung aufzugeben, die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Dokumente.

Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Firma PT Media Group Asia kann keine Sonderbedingung den allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgehen.

Jede gegenteilige Bedingung des Kunden ist daher, wenn sie nicht ausdrücklich akzeptiert wird, unwirksam, unabhängig davon, wann sie der Firma PT. Media Group Asia zur Kenntnis gebracht wurde.

Die Tatsache, dass sich DigitalPlusPrint zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer dieser Bedingungen ausgelegt werden.

ARTIKEL 4 - EIGENTUM AN DEN FÜR DIE HERSTELLUNG BENÖTIGTEN ELEMENTEN

Alle Quelldokumente oder Quellmedien, die für die Gestaltung/Herstellung erforderlich sind, sind Eigentum der Kunden.

Diese Quellmedien oder Quelldokumente werden den Kunden auf erste Aufforderung ihrerseits zurückgegeben, unter der Bedingung der vollständigen Zahlung aller von oder aus welchem Grund auch immer geschuldeten Beträge an die Firma PT Media Group Asia.

Die Firma PT. Media Group Asia übt folglich ihr Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung des Preises aus.

ARTIKEL 5 - ÄNDERUNG DER BESTELLUNG UND / ODER STORNIERUNG

Jede vom Kunden verlangte Änderung der Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie einerseits schriftlich mitgeteilt wird, andererseits nicht im Laufe der Herstellung erfolgt und schließlich von der Firma PT. Media Group Aisa akzeptiert wird.

Jede Stornierung einer Bestellung vor dem Beginn der Herstellung berechtigt die Firma PT. Media Group Aisa zu einer Entschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswerts.

Diese Entschädigung wird ihr von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung geschuldet. Kein Auftrag, der sich in der Kreation / Herstellung befindet, kann aus irgendeinem Grund storniert werden, auch nicht teilweise.

Die Firma PT. Media Group Aisa kann jede zweite Änderungsanfrage bezüglich der grafischen Druckfreigabe und/oder der Neueintragung der Quellen zu den von ihren Diensten festgelegten Tarifkosten in Rechnung stellen.

ARTIKEL 6 - AUFTRAGSERFÜLLUNG UND HERSTELLUNGSFRIST

Nur die Bestellungen, die den Bestimmungen in Artikel 2 entsprechen, werden von PT. Media Group Aisa endgültig in seinen Büchern registriert.

Innerhalb von 48 Stunden nach der Registrierung legt PT. Media Group Aisa dem Kunden eine digitale Druckfreigabe (BAT) zur Bestätigung vor.

Die Annahme dieses GzD löst am nächsten Werktag die Herstellung der Bestellung aus.

Die in den Angeboten angegebenen Herstellungsfristen sind nur als Richtwerte zu verstehen.

ARTIKEL 7 - LIEFERUNG: BEDINGUNGEN

Die Lieferung erfolgt gemäß den im Kostenvoranschlag festgelegten Bedingungen, entweder durch einfache Bereitstellungsanzeige oder durch Auslieferung an einen Spediteur oder Frachtführer.

ARTIKEL 8 - LIEFERUNG: LIEFERFRISTEN

Die Lieferfristen werden so genau wie möglich angegeben und dienen lediglich der Information.

Die Lieferzeiten hängen von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten des Verkäufers ab.

Die Lieferungen werden nur nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen ausgeführt.

Überschreitungen der Lieferfristen können nicht zu Schadensersatz, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Bestellungen führen.

Wenn jedoch eineinhalb Monate nach dem indikativen Lieferdatum das Produkt aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht geliefert wurde, kann der Verkauf auf Antrag einer der beiden Parteien per Einschreiben mit Rückschein aufgelöst werden.

Die Firma PT. Media Group Asia ist unbeschadet ihrer anderen Rechte berechtigt, entweder die Lieferung aufzuschieben oder die Vereinbarung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein, und behält das Recht, für bereits gelieferte Waren bezahlt zu werden, ohne dass ihr vom Käufer eine Aufrechnung entgegengehalten werden kann. Der Kunde kann nur die Rückerstattung seiner Anzahlung erhalten, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche.

Als Fälle höherer Gewalt, die den Verkäufer von seiner Lieferpflicht entbinden, gelten insbesondere: Krieg, Aufruhr, Brand, Überschwemmung, Schneefall, Streiks, Unfälle und alle Gründe, die die Versorgung durch seine verschiedenen Zulieferer erschweren oder unmöglich machen.

PT. Media Group Asia wird den Käufer rechtzeitig über die oben genannten Fälle und Ereignisse informieren.

PT. Media Group Asia ist berechtigt, Gesamt- oder Teillieferungen vorzunehmen. In jedem Fall kann eine fristgerechte Lieferung nur dann erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, unabhängig von der Ursache, nachgekommen ist.

ARTIKEL 9 - LIEFERUNG: RISIKEN

Die Produkte sind an den im Kostenvoranschlag vereinbarten Ort lieferbar. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Teillieferung gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Gefahr für die Produkte geht mit dem Versand aus dem Lager auf den Kunden über.

Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Waren auf Risiko des Kunden reisen.

Im Falle von Schäden oder Fehlmengen obliegt es dem Kunden, alle notwendigen Beanstandungen vorzunehmen und diese Vorbehalte innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Waren per außergerichtlicher Urkunde oder per Einschreiben mit Rückschein gegenüber dem Spediteur zu bestätigen.

Jede Unterzeichnung von Lieferscheinen ohne Zählung der Elemente bedeutet, dass der Kunde die auf den Lieferscheinen beschriebenen Mengen akzeptiert.

Die Unterzeichnung von Lieferscheinen ohne besondere schriftliche Vorbehalte bedeutet, dass der Kunde die Produkte in der gelieferten Form akzeptiert.

ARTIKEL 10 - EMPFANG DER BESTELLUNG

Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen müssen Reklamationen über offensichtliche Mängel oder die Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Versandschein innerhalb von acht Werktagen nach Ankunft der Produkte per Einschreiben eingereicht werden.

Es obliegt dem Kunden, alle Belege für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu liefern.

Er muss der Firma PT. Media Group Asia alle Möglichkeiten einräumen, um diese Mängel festzustellen und Abhilfe zu schaffen.

Er wird davon absehen, selbst einzugreifen oder einen Dritten zu diesem Zweck einzuschalten.

ARTIKEL 11 - RÜCKKEHR: VERFAHREN / FOLGEN

Jede Rücksendung eines Produkts muss vorab zwischen PT. Media Group Asia und dem Kunden formell vereinbart werden.

Alle ohne diese Vereinbarung zurückgesandten Produkte werden dem Kunden zur Verfügung gehalten und führen nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken gehen stets zu Lasten des Kunden.

Jede von der Firma PT. Media Group Asia akzeptierte Rücknahme führt nach qualitativer Überprüfung der zurückgesandten Produkte zur Erstellung einer Gutschrift zugunsten des Käufers.

Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die von der Firma PT. Media Group Asia unter den in Artikel 10 vorgesehenen Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt wurden, kann der Kunde von der Firma PT. Media Group Asia den kostenlosen Ersatz der Produkte erhalten, unter Ausschluss jeglicher Entschädigungen oder Schadensersatzleistungen.

ARTIKEL 12 - PREISE

Die Produkte werden zu den Preisen und Zahlungsbedingungen geliefert, die in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestätigten Kostenvoranschlägen aufgeführt sind. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die gemäß den französischen Vorschriften oder denen eines Import- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 13 - VERBINDUNG

Jede Lieferung erzeugt einen Lieferschein und kann zu einer teilweisen oder vollständigen Rechnungsstellung führen (siehe Artikel 5).

Im Falle einer Ratenzahlung und vorbehaltlich einer gegenteiligen Mitteilung seitens der Firma PT. Media Group Asia, erfolgt die Einziehung der Anzahlung bei Annahme des Kostenvoranschlags. Das Datum der Einlösung der Anzahlung ist der Ausgangspunkt für das Fälligkeitsdatum im Falle einer Ratenzahlung.

Der Mindestbetrag für die Rechnungsstellung beträgt 150 € zzgl. MwSt.

ARTIKEL 14 - ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN

Unsere Waren oder Dienstleistungen sind bei der Bestellung zahlbar. Ausnahmsweise Abweichungen von diesem Grundsatz werden in einer schriftlichen Vereinbarung als besondere Zahlungsbedingungen festgelegt.

Im Falle einer Ratenzahlung, einer aufgeschobenen Zahlung oder einer Zahlung auf Zeit gilt als Zahlung im Sinne dieses Artikels nicht die einfache Übergabe eines Wechsels oder eines Schecks, die eine Zahlungsverpflichtung impliziert, sondern ihre Begleichung zum vereinbarten Fälligkeitsdatum und ihre vollständige Verbuchung auf den Bankkonten der Gesellschaft PT. Media Group Asia.

ARTIKEL 15 - VERSPÄTETE ODER AUSBLEIBENDE ZAHLUNGEN

Bei Zahlungsverzug kann die Firma PT. Media Group Asia alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten. Jede nicht am vorgesehenen Fälligkeitstermin gezahlte Summe führt in Abweichung von Artikel 1153 des Bürgerlichen Gesetzbuches von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz am Tag der Rechnungsstellung, wobei diese Zinsen ab dem Tag der Fälligkeit bis zur Zahlung laufen. Bei Nichtzahlung 48 Stunden nach einer erfolglosen Mahnung wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst, wenn die Firma PT. Media Group Asia dies für richtig hält, und sie kann in einer einstweiligen Verfügung die Rückgabe der Produkte verlangen, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche.

Die Auflösung betrifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht.

Wenn die Zahlung in Raten erfolgt, führt die Nichtzahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.

In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus einem anderen Grund geschuldet werden, sofort fällig, wenn der Verkäufer sich nicht für die Auflösung der entsprechenden Bestellungen entscheidet (jede Rechnung, die von einem Rechtsstreitdienst eingezogen wird, wird als nicht reduzierbare Strafklausel im Sinne von Artikel 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um eine pauschal auf 10 % festgelegte Entschädigung erhöht).

In keinem Fall können die Zahlungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma PT. Media Group Asia ausgesetzt werden oder Gegenstand einer Verrechnung sein.

Jede Teilzahlung wird zunächst auf den nicht privilegierten Teil der Forderung und dann auf die Beträge angerechnet, deren Fälligkeit am längsten zurückliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten zu erstatten, die durch die streitige Eintreibung der geschuldeten Beträge entstehen, einschließlich der Honorare von Ministerialbeamten.

ARTIKEL 16 - VERZUGSZINSEN UND STRAFEN

Die Vertragsstrafen sind ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel fällig und können auch ohne Mahnung eingefordert werden. Der in der ersten Jahreshälfte geltende Zinssatz ist der am 1. Januar des Jahres geltende Zinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) zuzüglich 10 Prozentpunkte. Für die zweite Jahreshälfte ist es der am 1. Juli des Jahres geltende Satz.

Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird eine pauschale Strafe für jede Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum fällig. Wie die Verzugszinsen ist auch diese Strafe ohne Mahnung fällig. Ihre Höhe wurde per Dekret vom 2. Oktober 2012 auf 40 € festgelegt.

Sollten die entstandenen Einziehungskosten diese 40 € übersteigen, wäre das Unternehmen PT. Media Group Asia berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

ARTIKEL 17 - ZAHLUNG: SICHERHEITSANFORDERUNG ODER REGLEMENT

Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers kann dazu führen, dass vor der Ausführung oder weiteren Ausführung der erhaltenen Aufträge Sicherheiten oder eine Barzahlung oder ein auf Sicht zahlbarer Wechsel verlangt werden.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Änderung in der Leistungsfähigkeit des Schuldners, in seiner beruflichen Tätigkeit, in der Person der Geschäftsführer oder in der Gesellschaftsform oder eine Abtretung, Vermietung, Verpfändung oder Einbringung seines Geschäftsvermögens sich ungünstig auf die Kreditwürdigkeit des Käufers auswirkt.

ARTIKEL 18 - EIGENTUMSVORBEHALT

Die von der Firma PT. Media Group Asia gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1980 ihr Eigentum. Schecks und Handelswechsel gelten erst ab dem Datum ihrer tatsächlichen Einlösung als Zahlungsmittel.

Die Nichtzahlung eines einzigen Fälligkeitstermins kann zur Wiederinanspruchnahme der Waren führen. Die vorliegenden Bestimmungen stehen dem nicht entgegen, dass der Kunde ab der Lieferung das Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung sowie der Schäden, die sie verursachen könnten, trägt.

Der Kunde muss eine Versicherung abschließen, die die ab dem Zeitpunkt des Übergangs entstehenden Risiken abdeckt. Im Falle einer Pfändung oder eines anderen Eingriffs eines Dritten auf die Waren muss der Kunde die Firma PT. Media Group Asia unbedingt unverzüglich davon in Kenntnis setzen, damit diese sich dagegen wehren und ihre Rechte wahren kann. Dem Kunden ist es ferner untersagt, das Eigentum an den Waren zu verpfänden oder als Sicherheit abzutreten.

ARTIKEL 19 - AKTION

Sofern nicht schriftlich (per E-Mail oder Brief) etwas anderes vereinbart wurde, gewährt der Kunde der Firma PT. Media Group Asia das Recht, seinen Namen für ihre eigene Werbung zu verwenden.

ARTIKEL 20 - GERICHTSSTAND

Im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Entstehung oder Ausführung einer Bestellung ist ausschließlich das Handelsgericht Denpasar, Bali zuständig, ungeachtet aller Garantieansprüche und selbst im Falle von mehreren Beklagten.

Eventuelle allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, der Ort des Verkaufsabschlusses, die verschiedenen Liefer- oder Zahlungsarten und generell alle Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen weder eine Neuerung noch eine Abweichung von dieser Gerichtsstandsklausel dar.

ARTIKEL 21 - GEISTIGES EIGENTUM

Der Kunde erklärt, dass er Inhaber aller Rechte an den Werken ist, die für die Herstellung der vereinbarten Waren durch die Firma PT. Media Group Asia erforderlich sind. Die Werke und in allen ihren Komponenten (Bild, Ton, Text, Video…), wie sie auf den Mastern enthalten sind, die er dem Unternehmen PT. Media Group Asia im Hinblick auf ihre Vervielfältigung auf Videobroschüren, WebFlyern, WebKeys, USB-Sticks oder anderen Trägern übergibt, und, erkennt an, dass er bei den Rechtsinhabern (Privatpersonen oder Organisationen), sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, alle Lizenzgebühren für die genannten Werke entrichtet hat. Dasselbe gilt für alle Unterscheidungszeichen (Marken, Zeichnungen, Fotografien, Siglen, Logotypen), die auf den verschiedenen oben aufgelisteten Produkten angebracht sind und deren Herstellung der Firma PT. Media Group Asia anvertraut wird. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wahl, die er getroffen hat, um auf den Bildern die Namen der Rechteinhaber zu erwähnen oder wegzulassen. Folglich schützt der Kunde die Firma PT. Media Group Asia vor allen finanziellen Folgen (einschließlich der Anwaltskosten und -honorare), die sich aus allen Ansprüchen oder Gerichtsverfahren ergeben, die von Dritten oder Berechtigten aufgrund der Nutzung der Werke oder der Unterscheidungszeichen durch die Firma PT. Media Group Asia im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, PT. Media Group Asia schriftlich über den Verlust der oben genannten Nutzungsrechte, aus welchem Grund auch immer, zu informieren. Andernfalls ist er verpflichtet, der Firma PT. Media Group Asia den Preis der vor der Mitteilung über den Verlust dieser Rechte in seinem Auftrag hergestellten Waren und gegebenenfalls die Kosten für die Vernichtung dieser Waren zu zahlen.

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